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BAUWERKSERHALTUNG |
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| Die Betriebsleitung des Gotthard-Strassentunnels ist für die gesamte Bauwerksüberwachung im Rahmen des betrieblichen Unterhalts und des baulichen Unterhalts verantwortlich. Sie beantragt und koordiniert die Überwachungstätigkeiten von zugezogenen Fachstellen der kantonalen Bauämter und externen Organisationen. | |
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Erhaltungsplanung G2000 Der Überwachungsplan für den Gotthard-Strassentunnel ist Teil der Erhaltungsplanung G2000. |
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Bauwerksüberwachung Die Bauwerksüberwachung des Gotthard-Strassentunnels basiert auf der SIA-Norm 469. Die Normvorgaben wurden der Bedeutung des Bauwerks gemäss erweitert und auf die bestehende Betriebsorganisation angepasst. Die Bauwerksüberwachung des Gotthard-Strassentunnels erfolgt in vier Kontrollstufen. Diese ergänzen und überlappen sich bei wichtigen Bauteilen zur Gewährleistung einer ausreichenden Betriebssicherheit.
Die Zuständigkeiten zur Durchführung der Überwachungsaufgaben der vier Kontrollstufen sowie der Art der Dokumentierung sind in einem Handbuch der Bauwerksüberwachung geregelt. Die Dokumentation der Bauwerksüberwachung mit den gesamten Unterlagen, Inspektionsberichte, und Auswertungen ist gegliedert nach Bauteilen und Art der messtechnischen Untersuchung. |
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Bauteile BT01 Kalotte und Zwischenwand BT02 Zwischendecke BT03 Fahrraum Wandbereich BT04 Fahrraum Fahrbahnbereich BT05 Schachtabdeckungen, Schächte BT06 Sicherheitsstollen und Querschläge BT07 Stahlbauteile im Fahrraum BT08 Schutzräume BT09 Lüftungszentralen BT10 Lüftungsschächte BT11 Schachtköpfe und Aussenbauwerke BT12 Portalzentralen BT13 Vortunnel BT14 Schachtbahnanlagen BT15 Krane und Lifte BT16 Druckwasserleitung Für die regelmässigen Zustandsinspektionen und messtechnischen Untersuchungen durch Fachexperten und Prüflabors sind zusätzlich wichtige Bauteile bezeichnet: BT21 Deformations- und Konvergenzmessungen der Tunnelröhre BT22 Fahrbahnbelag BT23 Aufhängestangen im Vortunnel BT24 Aufhängestangen im Haupttunnel BT25 Entwässerungskanäle |
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